Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Zugpferde -Landesverband Bayern e. V.
Sitz des Vereins ist 91522 Ansbach.
Gemäß des Vereins BGB§§21-79 handelt es sich um einen Zweigverein der Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. (Gesamtverein)
Zweck des Vereins ist die Förderung der Verwendung von Pferden und anderen Zugtieren im Zugeinsatz in allen dafür in Frage kommenden Bereichen.
Der Verein setzt sich ein für
- Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne nachhaltiger und umweltschonender Bearbeitung und Bewirtschaftung mit Zugtiere.
-die Entwicklung und die Verwendung moderner tiergezogener Arbeitsgeräte. Gleichzeitig fördert er die Erhaltung des wertvollen Kulturgutes, das die Zugtier-Anwendung und der noch vorhandene Erfahrungsschatz darstellt.
-Tierschützerische Aspekte bezüglich Haltung, Ausbildung und Verwendung von Zugtieren.
-Die Förderung der Zucht geeigneter Zugpferde und Zugtiere. Deshalb wird eine Zusammenarbeit mit den anerkannten Zuchtorganisationen angestrebt.
-Die aktive Förderung der Jugendlichen und Nachwuchs-Kräfte.
-Ausbildung und Beziehung zur Arbeit mit Zugpferden werden durch geeignete Maßnahmen unterstützt
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
-Beratung
-Information
-Lehrgänge
-Veranstaltungen
-Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Gremien.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Mitglieder des Vereins sind.
-Die in Bayern wohnenden Mitglieder der IGZ e.V. (Gesamtverein)
-Die durch Gestattung des Bundesvorstands außerordentlich zugeordneten Mitglieder
In begründeten schwerwiegenden Fällen kann der Vorstand des Landesverbandes Bayern die Zuordnung einzelner Mitglieder durch den Gesamtverein verweigern.
Die Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern
- Familienmitgliedern
-Fördermitgliedern
-Ehrenmitgliedern
-Schülern, Studenten und Auszubildenden
Die Mitgliedschaft endet:
-mit dem Tod des Mitglied
-durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, diese ist nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
-Durch Ausschluss aus dem Verein.
Kommt ein Mitglied seinen Beitragspflichten durch persönliches Verschulden trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, betrachtet der Verein dies als Kündigung zum folgenden Geschäftsjahr seitens des Säumigen Mitglieds.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen.
Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftliche Berufung beim Vorstand einlegen.
Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
Die Organe des Vereins sind:
-der Vorstand
-die Mitgliederversammlung
besteht aus dem:
-1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Schriftführer
-Kassenwart
-bis zu fünf Beisitzern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandschaftsmitglieder vertreten. Der erste und zweite Vorstand sind jeweils alleine vertretungsberechtigt.
-Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
-Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
-Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so findet eine Nachwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung statt.
-Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
-Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
-Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
-Vorbereitung und Initiieren von Fachveranstaltungen und Fortbildungen in geeigneter Form.
Bei Bedarf werden Ausschüsse und/oder Arbeitsgruppen gebildet, die den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen und die Mitglieder des Vereins fachlich beraten.
Die Mitgliederversammlung wird jährlich durch den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
-Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.
-Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung.
-Wahl des Vorstandes und der Ausschüsse.
-Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
-Beschlüsse werden nach Mehrheit der erschienen Mitglieder gefasst
- Beschlussfassung über Satzungsänderung und Vereinsauflösung bedürfen jeweils einer Zustimmung von 3/4 der in der Mitgliederversammlung
anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt.
-Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20%
der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
Für die Wahlen gilt folgendes:
-Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint.
-Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens 6 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim 1. oder 2. Vorstand in schriftlicher (briefliche Zustellung) Form eingereicht werden.
-Anträge auf Satzungsänderungen in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.
-Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer
-Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
-Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Kandidaten zur Wahl des Landesvertreters im Bundesvorstands . Diese wird alle zwei Jahre auf der Mitgliederversammlung des Gesamtverein als Vertreter des Landesverband im Bundesvorstand gewählt. Der Landesverband genießt hierzu das alleinige Vorschlagsrecht. Der Vertreter trägt die Interessen des Landesverbandes in den Bundesvorstand des Gesamtverein.
Die Mitgliedsbeiträge werden zum 1.1. eines jeden Jahres im Voraus fällig und vom Gesamtvereins eingezogen.
In der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins wird die Höhe der Anteile des Mitgliedsbeitrages zur Verwendung durch die Landesverbände festgelegt.
Die Kasse des Gesamtvereins überträgt diese Mittel jährlich zum 30.06. an den jeweiligen Landesverband.
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Auflösung bedarf der Zustimmung von 3/4 der an der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Anwesenden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu.
Erstrangig und insbesondere an den Bundesverband der IGZ e.V. "Gesamtverein".
Die vorliegende Satzung entspricht der gültigen Satzung der Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. zur Anerkennung des Landesverbandes durch die IGZ (Gesamtverein) wird die vorliegende Satzung und deren spätere Änderungen der IGZ (Gesamtverein) zur Zustimmung vorgelegt. Siehe §11 Satzung der IGZ
zuletzt geändert am 24.4.2022 Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
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