Satzung
Satzung
Interessengemeinschaft Zugpferde - Landesverband Bayern e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Zugpferde - Landesverband Bayern e.V.
Sitz des Vereins ist 91522 Ansbach.
Gemäß des Vereins BGB §§ 21-79 handelt es sich um einen Zweigverein der Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. (Gesamtverein).
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Verwendung von Pferden und anderen Zugtieren im Zugeinsatz in allen dafür in Frage kommenden Bereichen.
§ 3 Aufgaben
Der Verein setzt sich ein für:
- Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne nachhaltiger und umweltschonender Bearbeitung und Bewirtschaftung mit Zugtieren
- Die Entwicklung und die Verwendung moderner tiergezogener Arbeitsgeräte. Gleichzeitig fördert er die Erhaltung des wertvollen Kulturgutes, das die Zugtier-Anwendung und der noch vorhandene Erfahrungsschatz darstellt
- Tierschützerische Aspekte bezüglich Haltung, Ausbildung und Verwendung von Zugtieren
- Die Förderung der Zucht geeigneter Zugpferde und Zugtiere. Deshalb wird eine Zusammenarbeit mit den anerkannten Zuchtorganisationen angestrebt
- Die aktive Förderung der Jugendlichen und Nachwuchs-Kräfte
- Ausbildung und Beziehung zur Arbeit mit Zugpferden werden durch geeignete Maßnahmen unterstützt
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Beratung
- Information
- Lehrgänge
- Veranstaltungen
- Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Gremien
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind:
- Die in Bayern wohnenden Mitglieder der IGZ e.V. (Gesamtverein)
- Die durch Gestattung des Bundesvorstands außerordentlich zugeordneten Mitglieder
In begründeten schwerwiegenden Fällen kann der Vorstand des Landesverbandes Bayern die Zuordnung einzelner Mitglieder durch den Gesamtverein verweigern.
Die Interessengemeinschaft Zugpferde e.V. besteht aus:
- Ordentlichen Mitgliedern
- Familienmitgliedern
- Fördermitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Schülern, Studenten und Auszubildenden
Die Mitgliedschaft endet:
- Mit dem Tod des Mitglieds
- Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, diese ist nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig
- Durch Ausschluss aus dem Verein
Kommt ein Mitglied seinen Beitragspflichten durch persönliches Verschulden trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, betrachtet der Verein dies als Kündigung zum folgenden Geschäftsjahr seitens des säumigen Mitglieds.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
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