Auf initiative der IGZ Bayern: Selbst mit dem Pferd vorgeliefertes Holz jetzt ebenfalls förderfähig.

01.05.2023

Die Freigabe der Förderung nach der sog. WALDFÖPR des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im vergangenen Jahr für das Holzrücken mit Pferden war ein gutes Zeichen. 3 € pro Festmeter, der mit dem Pferd vorgeliefert wird, ist allerdings nicht viel. Außerdem besteht eine Bagatellgrenze für die sog. "Bodenschonende Bringung mit Pferden" von 500 €. Das setzt also eine Mindestmenge von knapp 170 fm voraus. Alternativ können sich hierfür aber auch einige Waldbesitzer zusammenschließen und die Förderung z.B. über einen Forstlichen Zusammenschluss beantragt werden. Nachteiliger war bisher die Vorgabe, dass nur Waldbesitzer antragsberechtigt waren, die einen Rücker in Dienstleistung beauftragt haben; selbst gerücktes Holz konnte nicht bezuschusst werden. Auf Initiative der IGZ - Bayern Vorstandschaft hat das Ministerium seit dieser Woche jedoch eine Gleichstellung aller Waldbesitzer angeordnet, so dass auch eigenes Holz, sofern nachvollziehbar mit dem Pferd vorgeliefert, für die Förderung in Frage kommt. Weitere Infos und Anträge gibt es beim örtlichen Revierförster.